Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Nazif Halavac Unternehmen
Standort: Bayerhamerstraße 31, 5020 Salzburg, Österreich
E-Mail: info@nicktaxi.com
Website: https://nick-taxi.com
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsverträge zwischen Nick Taxi (nachfolgend „Taxiunternehmen“) und dem Fahrgast.
Ein Beförderungsvertrag kommt zustande durch:
- Heranwinken auf der Straße
- Einstieg an einem Taxistandplatz
- telefonische Bestellung
- elektronische Buchung (Website, E-Mail, WhatsApp)
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Österreichs sowie die jeweils gültige Salzburger Taxitarifverordnung.
2. Tarifpflicht
Die Beförderung erfolgt gemäß der im Bundesland Salzburg geltenden Taxitarifverordnung.
Der Fahrpreis wird über das geeichte Taxameter ermittelt, sofern keine gesetzlich zulässige Sonderregelung greift.
Der Fahrgast ist verpflichtet, den am Taxameter angezeigten Betrag zu bezahlen.
Vorab vereinbarte Pauschalpreise sind nur zulässig, wenn diese im Einklang mit der geltenden Tarifordnung stehen.
3. Zahlung
Der Fahrpreis ist unmittelbar nach Beendigung der Fahrt fällig.
Die Zahlung kann erfolgen:
- bar
- per Bankomatkarte
- per Kreditkarte (sofern im Fahrzeug angeboten)
Bei Firmenkunden kann nach individueller Vereinbarung eine Rechnungslegung erfolgen.
4. Wartezeiten und Zusatzkosten
Wartezeiten werden gemäß Tarifordnung berechnet.
Zusatzkosten können insbesondere anfallen für:
- Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes
- besondere Verschmutzungen des Fahrzeugs
- außergewöhnlichen Reinigungsaufwand
- vorsätzliche Beschädigungen
Kosten für grobe Verunreinigungen (z. B. Erbrechen im Fahrzeug) werden dem Fahrgast in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
5. Stornierung von Vorbestellungen
Vorbestellte Fahrten können kostenfrei storniert werden, sofern die Stornierung rechtzeitig erfolgt.
Ist das Taxi bereits am vereinbarten Abholort eingetroffen und erscheint der Fahrgast nicht, kann ein Entgelt gemäß Tarifordnung (Anfahrt und Wartezeit) verrechnet werden.
6. Beförderungspflicht und Ausschluss
Es besteht grundsätzlich Beförderungspflicht im Pflichtfahrgebiet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Beförderung kann jedoch verweigert werden, wenn:
- der Fahrgast eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung darstellt
- eine erhebliche Verschmutzung zu erwarten ist
- gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
7. Haftung
Das Taxiunternehmen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Für verlorene oder zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Mitnahme von Gepäck und Tieren
Handgepäck wird im Rahmen der vorhandenen Kapazität befördert.
Die Mitnahme von Tieren ist nur zulässig, sofern dadurch keine Gefahr oder unzumutbare Beeinträchtigung entsteht.
Blinden- und Assistenzhunde sind gemäß gesetzlichen Bestimmungen zu befördern.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf https://nick-taxi.com abrufbar.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Fahrgast Unternehmer, ist Gerichtsstand Salzburg.